Unser Hinweisgeberschutzsystem bietet die Möglichkeit, Regelverstöße und Verdachtsmomente die Governance (Regeln, Verfahren oder Gesetze, nach denen ein Unternehmen geführt oder betrieben wird) / Compliance (Einhaltung gesetzlicher Vorschriften) betreffend sowie Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltthemen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beim zuständigen Unternehmen zu melden. Es soll insbesondere dann davon Gebrauch gemacht werden, wenn andere Möglichkeiten (z.B. bestehende Systeme wie CIRS, Beschwerdemanagement, Meldung bei Geschäftsführung/Vorgesetztem) nicht genutzt werden können oder negative Konsequenzen befürchtet werden.
FAQ zum Hinweisgeberschutzsystem
1. Was ist das Hinweisgeberschutzsystem?
Das Hinweisgeberschutzsystem dient dazu, in guter Absicht festgestellte Regelverstöße und Verdachtsmomente nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) intern melden zu können ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Das System unterstützt uns als lernende Organisation und führt zu einer gelebten Fehlerkultur.
2. Zu welchen Themen kann ich eine Meldung abgeben?
Hinweise oder seriöse Verdachtsfälle gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) oder interne Regeln (Richtlinien oder Verhaltensgrundsätze) der DGD-Stiftung gGmbH oder einer ihrer Einrichtungen. Auch Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltthemen bei Vertragslieferanten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können und sollen angezeigt werden.
Beispiele sind:
- Korruptionsdelikte wie Bestechung/Bestechlichkeit
- Missbrauch vertraulicher Informationen
- Diebstähle
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung
Für Hinweise oder Beschwerden hinsichtlich z. B. langer Wartezeiten, Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung oder Pflege, vermeintlich unhöflichen Verhaltens unseres Pflegepersonals oder vermeintlich schlechten Essens ist weiterhin das Beschwerdemanagement des jeweiligen Unternehmens zuständig.
Für interne Meldungen von unerwünschten Ereignissen werden die bestehenden internen Meldeportale genutzt.
3. Wer kann sich melden?
Insbesondere unsere Mitarbeiter*innen sollen sich gesichert fühlen, Verstöße und Verdachtsmomente melden zu können. Darüber hinaus steht das Hinweisgeberschutzsystem auch Patient*innen, Bewohner*innen, Angehörigen, Besucher*innen sowie Geschäftspartner*innen offen.
4. Welchen Inhalt sollte eine Meldung haben?
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Bitte achten Sie als Hinweisgeber*in darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
5. An wen kann ich mich wenden?
Hinweisgeber*innen können sich an den Hinweisgeber-Beauftragten wenden. Seine Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite
6. Kann ich mich als Mitarbeiter*in auch an Vorgesetzte wenden?
Unbedingt! Wir stehen für eine offene und respektvolle Unternehmens- und Fehlerkultur, in der Regelabweichungen transparent kommuniziert werden dürfen und sollen.
7. Können mir durch die Nutzung des Hinweisgeberschutzsystems Nachteile entstehen?
Hinweisgeber*innen, die gutgläubig ein vermutetes Fehlverhalten melden, werden in keiner Weise benachteiligt oder sanktioniert, auch wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Eine bewusste Diskriminierung oder Verunglimpfung wegen der Abgabe einer Meldung bzw. eines Hinweises wird als Verstoß gegen unsere Verhaltensgrundsätze angesehen.
Wir gehen allerdings auch davon aus, dass eine Meldung von Fehlverhalten in gutem Glauben getätigt wird, da wir falsche Anschuldigungen, beispielsweise aufgrund eines persönlichen Unmuts gegen eine andere Person nicht tolerieren. Falsche Anschuldigungen erachten wir als schwerwiegenden Verstoß. Böswillige bzw. bewusste Falschanschuldigungen werden gegen die meldende Person geahndet werden.
8. Wie kann ich mich melden?
Eine Meldung kann per E-Mail erfolgen (
9. Was passiert nach der Meldung?
Die Hinweisgeber*innen erhalten auf dem Wege des Hinweises (E-Mail oder Nexus-Curator) eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen. Die Hinweise werden vertraulich, fachkundig und sorgfältig geprüft und aufgearbeitet. Innerhalb von maximal drei Monaten erhalten die Hinweisgeber*innen Rückmeldung über den Sachstand und Folgemaßnahmen.
10. Wie genau muss ich mir eine Aufarbeitung vorstellen?
Die Aufarbeitung findet regelmäßig in Absprache mit der/dem jeweiligen Hinweisgeber*in statt. Insbesondere Informationen, die Rückschlüsse über die meldende Person geben können, werden nicht ohne entsprechende Rücksprache und Erlaubnis weitergegeben.
Kontakt
Beauftragter Hinweisgeberschutzsystem
Tobias Fischer
Geschäftsführer
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