Hier finden Sie alle Leistungen, welche wir im Bereich Brandschutz anbieten.
Angefangen von der klassischen Brandsicherheitswache für Industrie und Events jeglicher Art bis zur Fahrzeugvermietung oder auch Wartung und Service von Ausrüstungsgegenständen
Gründe und Einsatzgebiete für eine Brandsicherheitswache gibt es viele, welche wir mit entsprechend ausgebildeten und kompetenten Personal professionell durchführen können:
Dabei nehmen wir folgende Aufgaben gewissenhaft wahr:
Die Einsatzkräfteanzahl und das entsprechende Equipment sind von mehren Faktoren abhängig, welche wir für Sie ausführlich analysieren, planen und Ihnen als unverbindliches Angebot mitteilen.
Dabei können Sie sich deutschlandweit rund um die Uhr auf uns, als kompetenten und zuverlässigen Partner im Bereich Brandsicherheitswachdienst (Brandwache) verlassen.
Bei Entstehungsbränden zählt jede Minute – wir sind sofort zur Stelle.
Falls eine Unterstützung bzw. weitere Maßnahmen der Feuerwehr notwendig sind, alarmiert RettMedic diese,
weist sie umgehend in die Lage ein und unterstützt die Einsatzkräfte.
Sofern benötigt, stellen wir auch nötiges Kleinlöschgerät, wie Feuerlöscher oder Löschdecke sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung.
Unsere Mitarbeiter sind hoch qualifizierte Einsatzkräfte, welche alle langjährige Feuerwehr –und Einsatzerfahrung sowie zusätzliche Ausbildungen
haben und stetig durch uns fortgebildet werden. Es ist bei jeder Veranstaltung ist mindestens eine hoch ausgebildete Führungskraft anwesend.
Sollte Ihre Veranstaltung doch mal länger dauern oder Sie den Wunsch nach weiterer Absicherung haben, stehen wir Ihnen auch gern über dem vereinbarten Zeitraum hinaus und ggf. mit zusätzlichem Personal zur Verfügung.
Bei Fragen oder für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns gern an!
Grundlage:
VStättVO (Versammlungsstättenverordnung)
§ 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst
Auszug:
(1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten.
(2) Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache anwesend sein.
Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen.